Rede zur Lohnabsenkung im Wertkreis

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Rede zur Lohnabsenkung im Wertkreis für Menschen mit Behinderungen

12.9.2014

Liebe Kritiker*innen des Wertkreises!

Der Wertkreis steht in der Kritik.

Dieser Kritik hat sich bisher nur DIE LINKE hier vor Ort angenommen.

Einzelne Pressevertreter haben unsere Kritik aufgegriffen, andere es bis gestern noch ausgeblendet.

Lohndrückerei – dein Name ist Wertkreis?

Ich möchte hier aufzeigen, dass „Behinderung“ benutzt wird, um Lohn in Abzug zu bringen. Dies halte ich für absolut respektlos und diskriminierend!

Behinderung darf nicht durch Lohnabzug bestraft werden!

Zum „neuen Lohnkonzept“:

Jeder Tag der Krankschreibung wird in Lohnabzug gebracht! Karenzzeiten gibt es nicht! Da gibt es Abzug in „Zuverlässigkeit“ und „Leistungsgrad“

Anmerkung: Wenn die „stärkeren“ Mitarbeiter mit Behinderung, die sonst für die „schwächsten“ Mitarbeiter den Lohn erwirtschaften,selber „geschwächt“ sind, fallen sie dann aus dem „Solidarprinzip“ heraus!

( bisher –nach dem alten Lohnkonzept – verpflichtete sich der Wertkreis zur täglichen Dokumentation, das wurde aber auch nie gemacht! IN einem Prozess zum alten Lohnkonzept konnten keine Leistungsdokumentationen vorgelegt werden, trotz wiederholter Nachfragen durch Herrn RA Heethey!) Die Dokumentation der individuellen Leistung wird nur einmal im Monat aufgezeigt. Eine Leistungsvorgabe des „Leistungsgrades“ – also eine Vorgabe, wie viel geleistet wurde (z.B. in Stückzahlen) gibt es nicht, zumindest kennen die Mitarbeiter diese Vorgaben nicht. Wie viel sind 100 Prozent? Da fragt man sich, wie man dem § 138 SGB IX, nach Menge und Güte zu entlohnen, gerecht werden möchte! Auch sei die Frage erlaubt, wo jeder Mitarbeiter an seiner eigenen Leistungssteigerung arbeiten kann!

Die Bewertung der „Flexibilität“ ist ebenso fragwürdig, da das Angebot an wechselnden Tätigkeiten kaum umsetzbar ist. Warum soll man Abteilungsübergreifende Tätigkeiten ausüben, wenn die Arbeit, für die jeder Mitarbeiter eingesetzt und dafür einer Lohngruppe zugeordnet wird, sowieso abgearbeitet werden muss? Wer soll sonst diese Aufträge abarbeiten?

In einem Fall, Abtasterbau – Montage-Abteilung -, wird seit Jahren gleiche Arbeit abverlangt. Wenn Teile für diese Tätigkeit fehlen, übernimmt die Mitarbeiterin andere Tätigkeiten – z.B. Verpackungsarbeiten, also aus der Verpackungs-Abteilung -, führt diese aus, und in der Bewertung wird sie trotzdem nur mit 70 Prozent bewertet, da diese Tätigkeiten dann als „Füllarbeiten“ bezeichnet werden.

In der Bewertung der „Selbstständigkeit“ wird bei allen , die wegen ihrer Behinderung (Rollstuhl, Blindheit, Gehbehinderung) eingeschränkt sind, genau diese Schwäche in Abzug gebracht, weil sie sich die Arbeitsmittel nicht selber holen können, egal ob sie in dieser Zeit der Teilebeschaffung weiter arbeiten.

Der Werkstattrat hat sich am 26. März in außerordentlichen Betriebsversammlungen gegen dieses Lohnkonzept ausgesprochen, da der Wertkreis auch eine „Reha-Arbeitsstätte“ ist – deswegen auch arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis – und sich das neue Lohnkonzept an den Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes orientiert und ihm entspricht!

Die Ungerechtigkeiten, die es über gerichtliche Verfahren abzustellen gilt, zeigen auch die Grundproblematik der Anwendung des Lohnkonzeptes.

Es gibt in Werkstätten für behinderte Menschen keine tarifliche Bezahlung. Des weiteren muss erwähnt werden, dass ab nächstes Jahr kein Urlaubsgeld mehr an die Behinderten ausgeschüttet wird, welches bisher immer bei jedem Behinderten 50 Prozent seines Monatslohnes betrug. Dadurch erhöht sich die Lohnkürzung im Schnitt noch einmal um 4 Prozent. Da in einzelnen Fällen die Lohnkürzungen bis über 60 Prozent betragen, versuchen sich die Betroffenen zu wehren. Ein Fall wurde gestern vor dem Arbeitsgericht in Bielefeld zur Sprache gebracht.

Der Termin fand unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Dies ist auch zu verdanken der Beobachtung durch die Agentur work watch, die in ihrer Pressemitteilung darauf hinwies, dass es wichtig ist, einer Entwicklung zu weiteren Einschnitten in der Bezügeentwicklung für behinderte Menschen zu widersprechen.

Das käme sowohl den Beschäftigten des 1. Arbeitsmarktes zugute wie auch den Menschen mit Behinderung in den Werkstätten.

In der Gerichtsverhandlung gestern warf der Anwalt des Klägers dem Wertkreis noch zu recht vor, dass er, abgesehen von der Ablehnung der Besitzstandswahrung, nicht einmal eine rücksichtsvollere scheibchenweise Minderung der Bezüge für die Menschen mit Behinderung geschafft hätte.

Heute behauptet der Pressesprecher des Wertkreises recht dreist, dass das so geschehen wäre. Lernfähig scheint er zumindest zu sein, wenn auch zu spät, und mit der Neigung zur Lüge.

Inklusion darf kein Schimpfwort werden, weil es hier gegen Menschen mit Behinderung angewendet wird. Es muss stattdessen zu einer Hilfe zur Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit werden. Die Lohndrückerei im Wertkreis muss deswegen ein Ende haben.

Menschen, die sich unter erschwerten Bedingungen Mühe geben, haben besonderen Respekt und vor allem finanzielle Anerkennung verdient.

Wir fordern die Anwendung der Gleichstellung!

Dies wären mögliche zukunftsträchtige Entwicklungen:

  •  Mindestlohn auch für in Werkstätten Beschäftigte.

 

Oder

  •  Bedingungsloses Grundeinkommen für Alle!

Wir dürfen nicht locker lassen!

Jetzt erst recht!

Ludger Klein-Ridder, Sprecher des Stadtverbandes DIE LINKE Gütersloh

2 Kommentare

  1. Lohnordnung bleibt Thema beim Wertkreis

    Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gescheitert

    VON MIRIAM SCHARLIBBE

    nw Gütersloh. Nach der Ände­rung seiner Lohnordnung sieht sich der Gütersloher Wertkreis mit mehreren ‚Klagen konfron­tiert. Ein Gütetermin am Bie­lefelder Arbeitsgericht brachte gestern in einem Fall keine Ei­nigung. Das Verfahren wird im Februar in einem Kammerter­min fortgeführt. Rechtsanwalt Peter Heethey kündigte an, zehn weitere Klagen von Mitarbei­tern gegen den Wertkreis vor­zubereiten…

    Unsere Stellungnahme zu den vom Wertkreis angefügten Zahlen:

    Der Wertkreis behauptet, dass über Jahre mehr als 100 Prozent ausgezahlt worden ist, obwohl er nur zur Auszahlung von 70 Prozent verpflichtet ist. 30 Prozent sind als Rücklagenbildung bzw. andere Zwecke zu verwenden – z.B. für den Bau der „neuen Verwaltung“? Das wäre illegal!. (Läßt sich WVO § 12 Abs.5 Satz 3 damit vereinbaren- unten bitte nachfragen bei Petra Schmitz, LWL) Also die Frage, warum für immer mehr oder gleichbleibende Arbeit für weniger Geld? Und dies trotz guter Auftragslage!!! Hinzu kommt der Wegfall des Urlaubsgeldes ab 2015, also nächstes Jahr! Fragwürdig ist die Darstellung des Stundenlohnes von 2,53 Euro, wenn der durchschnittliche mtl. Lohn 209 Euro beträgt. Richtig wütend und fassungslos macht mich die Darstellung der Kosten, die angeblich (für einen Laien liest es sich jedenfalls so) der Wertkreis zu tragen hat! Den behinderten Mitarbeiter*innenund der interessierten Bevölkerung werden hier falsche Tatsachen geliefert. Die Versicherungsbeiträge werden durch den Bund, und das Arbeitsförderungsgeld (im Monat bis zu max. 26 Euro, wenn die Mitarbeiter unter 300 Euro Verdienst liegen) durch das Ministerium für Arbeit gezahlt. Die Fahrkosten werden durch den LWL getragen.

    Die Fakten können Sie auch gern überprüfen beim Kontakt mit:
    Petra Schmitz Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Behindertenhilfe Westfalen 48133 Münster Tel.: 0251/591-6518 Fax: 0251/591-164731 E-Mail: petra [dot] schmitz [at] lwl [dot] org Besuchen Sie uns im Internet: http://www.lwl.org

    Ich möchte mit diesem Schreiben nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Löhne, die ausgezahlt werden, allein durch die behinderten Mitarbeiter erwirtschaftet werden. Daraus ergibt sich die Frage, warum die Löhne so gering ausfallen, wenn der Wertkreis für die unten beigefügten Kosten wie Z.B. die Sozialversicherungsbeiträge, Fahrkosten etc. nicht tragen muss. Die hier aufgezeigte Stundenlohnberechnung von 9,02 Euro durch den Pressesprecher des Wertkreises ist verlogen und unverschämt, jedenfalls, wenn man bedenkt, dass bei einem geringen Stundenlohn auf dem 1. Arbeitsmarkt das Einkommen höher sein dürfte. Mich macht auch wütend, dass es Methode des Hauses ist, den Mitarbeitern mit Behinderung unterschwellige Dankbarkeit, dort arbeiten zu dürfen, abnötigt. Keiner hat sich seine Behinderung ausgesucht oder gewünscht, um unter diesen Bedingungen- ohne Wertschätzung der erbrachten Leistungen – dort zu arbeiten! Wie müssen sich die behinderten Mitarbeiter fühlen, wenn sie diesen fiktiven Stundenlohn von 9,02 Euro hören, der Ihnen vorgerechnet wird, weil sie trotz Arbeit und später auch im Rentenstatus in ärmlichen Verhältnissen leben müssen, weil man Ihnen keine anderen Möglichkeiten schafft. Ergänzend zu den Methoden des Hauses muß ich noch erwähnen, dass dem Werkstattrat von der Geschäftsleitung mitgeteilt wurde, dass die DEMO vom 12.9.2014 illegal sei – weil von den LINKEN – und sogar mit negativen Auswirkungen für die Teilnehmer dieser Protest-Veranstaltung angedroht wurde, dies wurde so den Kollegen mitgeteilt. Die Unwissenheit wird in vielen Darstellungen ausgenutzt und sogar mißbraucht. Ich bin absolut empört darüber!

    Ines Pakosch

    1. Sehr geehrte Leser.

      Frau Pakosch hat in Ihren Aussagen in allen Dingen Recht. Ich selber hatte das Vergnügen im Wertkreis Gütersloh (vormals WfbM)zwölf Jahre zu arbeiten.

      Daher weiß ich, wovon Frau Pakosch spricht. Wieso drückte sich der Wertkreis vor einer klaren Aussage der Finanzierung der neuen Hauptverwaltung in Höhe von zwei Millionen Euro? Nun ist es wohl klar: Die behinderten Menschen müsssen den Kredit abtragen, durch Ihre Arbeitsleistung. Selbst wenn es legal sein sollte, was ich jedoch stark anzweifele, ist es moralisch und ethisch vollkommen verwerflich so eine Investition zu tätigen und gleichzeitig den behinderten Menschen die Löhne zum Teil bis zu über 50 Prozent (manchen sogar bis zu über 60 Prozent) zu kürzen.

      Meiner Auffassung nach, ist es eine Einrichtung für behinderte Menschen und nicht gegen behinderte Menschen. Hätte man nicht insgesamt warten können, um den Behinderten solche drastischen Lohnkürzungen ersparen zu können?

      Das Verhalten der Geschäftsführung des Wertkreises inst insgesamt zu missbilligen. Eine Frage brennt mir noch auf der Zunge:

      Wie verhält sich der Aufsichtsrat zu diesem Geschäftsgebaren? Allen voran unser Landrat:Dr. Sven Georg Adenauer, den ich schon zweimal persönlich um Hilfe bat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Bernhard Paul Meermeier

      Verl

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